Ausschreibung 2023

Lehrstelle

Innsbruck



Sicherheitsverwaltungsassistent

Bei der Landespolizeidirektion Tirol werden voraussichtlich mit 01.08.2023 mehrere Ausbildungsplätze für die Ausbildung im neuen Lehrberuf „Sicherheitsverwaltungsassistent“ bzw. „Sicherheitsverwaltungsassistentin“ besetzt.

Die Planstellen werden gem. §§ 20 und 21 Absatz 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. 85/1989 idgF, ausgeschrieben.

Die Ausschreibungsfrist endet mit 05.12.2022.

Wertigkeit/Einstufung: Lehrlinge
Dienststelle: Landespolizeidirektion Tirol
Dienstort: 6020 Innsbruck
Vertragsart: Befristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: 01.08.2023
Ende der Bewerbungsfrist: 05.12.2022
Monatsentgelt/bezug mindestens: 642,45 (brutto) 1. Lehrjahr Stand 2022
Referenzcode: BMI-22-1316

Aufgaben und Tätigkeiten
Der neue Lehrberuf Sicherheitsverwaltungsassistent*in: 
Dieser Lehrberuf ist eine Spezialisierung des Lehrberufs „Verwaltungsassistent*in“ und ist für den spezifischen Bedarf des Bundesministeriums für Inneres entwickelt worden. Sicherheitsverwaltungsassistenten sollen im Administrationsbereich von Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen eingesetzt werden. 
Lehrlinge, welche die Lehre zum Sicherheitsverwaltungsassistent*in erfolgreich absolvieren, haben bei Vorliegen der Voraussetzungen auch die Möglichkeit, Lehre mit Matura zu absolvieren. 
Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Assistent/die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung über folgende berufliche Kompetenzen (§ 2 Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsverordnung): 

1. Fachliche Kompetenzbereiche: 
a) Sicherheitsverwaltung
b) Beschaffung, Inventar- und Materialverwaltung
c) Öffentliches Rechnungswesen
d) Öffentlichkeitsarbeit
e) Office-Management 

2. Fachübergreifende Kompetenzbereiche: 
Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Assistent/die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung folgende fachübergreifende Kompetenzen ein: 
a) Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
b) Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
c) Digitales Arbeiten 

Lehrlingsentschädigung:
Die Bezahlung erfolgt nach dem Kollektivvertrag. Die Lehrlingsentschädigung beträgt derzeit im ersten Lehrjahr monatlich € 642,45,-- brutto (Stand 2022).

Lehrabschlussprüfung:
Nach einer dreijährigen Lehrausbildung kann die Lehre mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossen werden. Nach Beendigung der Lehrzeit besteht keine Übernahmegarantie auf eine Planstelle bei der Landespolizeidirektion Tirol. 

Erfordernisse
Bewerber*innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• österreichische Staatsbürgerschaft
• volle Handlungsfähigkeit
• positiver Abschluss der 8. Schulstufe
• Abschluss des 9. Pflichtschuljahres (zum Zeitpunkt der Aufnahme)
• persönliche und fachliche Eignung
• Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift 

Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Die Bewerbungsunterlagen haben zu beinhalten:
• Bewerbungsschreiben (unbedingt die E-Mailadresse und Telefonnummer anführen!)
• Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
• Staatsbürgerschaftsnachweis in Kopie
• Geburtsurkunde in Kopie
• Jahreszeugnis der 8. Schulstufe (Kopie) 
• Im Falle eines über die 9. Schulstufe hinausgehenden Schulbesuches zusätzlich das letzte aktuelle Schulzeugnis (Kopie) 

Das Auswahlverfahren umfasst:
• schriftlicher Eignungstest
• Aufnahmegespräch
• eine Abklärung der Vertrauenswürdigkeit im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung 

Bewerbung:
Schriftliche Bewerbungen können per Post, mittels Mail (lpd-t-pa@polizei.gv.at) oder persönlich bei der Landespolizeidirektion Tirol (6020 Innsbruck, Innrain 34) eingebracht werden. Berücksichtigt werden jene Bewerbungen, die spätestens am letzten Tag der Ausschreibungsfrist (05.12.2022) bei der Landespolizeidirektion Tirol einlangen. 

Gleichbehandlung Gemäß § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 idgF wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen für die ausgeschriebenen Ausbildungsplätze besonders erwünscht sind. Die in diesem Schreiben verwendeten personenbezogenen Ausdrücke beziehen sich auf Frauen und Männer gleichermaßen. 


Kontaktinformation
Bei Fragen wenden Sie Sich bitte an: 
LPD Tirol
Personalabteilung
Innrain 34
6020 Innsbruck
059133/705106
lpd-t-pa@polizei.gv.at


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Ansprechpartner



Brigitte Spörr

LPD Tirol | SVA

059 133 70 5106
brigitte.spoerr@polizei.gv.at

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